Allgemeine Geschäftsbedingungen der BOS112 Risc-Management GmbH
(Stand: Juni 2019)
1. Anmeldeverfahren
1.1. Der Träger verpflichtet sich, den/die Interessenten/in im Vorfeld des Vertragsabschlusses umfassend über das Bildungsangebot zu beraten.
1.2. Der/die Interessent/in erhält eine Anmeldebestätigung und den Lehrgangsvertrag zur Vorlage beim Kostenträger.
1.3. Der/die Interessent/in reicht den entsprechenden Bildungsgutschein und den unterschriebenen Lehrgangsvertrag an den Träger zurück. Damit gilt die Anmeldung für beide Seiten als verbindlich.
2. Durchführung
2.1. Der Träger verpflichtet sich, die Schulung so durchzuführen, dass Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erreichen des Bildungsziels vermittelt werden. Die vorgesehenen Lernmittel werden den Teilnehmern/innen zur Verfügung gestellt.
2.2. Der Unterricht erfolgt im Rahmen der durch den Lehrgangsvertrag festgelegten Qualifizierungsmaßnahme. Die inhaltliche und methodische Gestaltung richtet sich nach der dem Teilnehmer vorgelegten Lehrthemenübersicht sowie dem mitgeteilten Konzept.
2.3. Termine, Kosten, Unterrichtszeiten werden im Lehrgangsvertrag festgelegt.
2.4. Der Träger ist berechtigt, Termine und Unterrichtszeiten in einem für die Beteiligten zumutbaren Umfang zu ändern. Der Träger ist auch berechtigt, den Unterrichtsstoff zu ändern und aktuellen Entwicklungen anzugleichen.
2.5. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Träger berechtigt, den Kurs abzusagen.
2.6. Der/die Teilnehmer/in erhält nach Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung der Träger.
2.7. Alle persönlichen Daten dienen nur zur internen Verwendung und unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz.
2.8. Zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und zur Erhöhung der Effektivität führt der Träger Teilnehmerbefragungen und Hospitationen im Unterricht durch.
2.9. Im Rahmen unseres kundenorientierten Qualitätsmanagements sind wir für Hinweise, Ideen und Vorschläge unserer Teilnehmer/innen aufgeschlossen. Die jeweiligen Ansprechpartner stellen sich zu Kursbeginn vor.
2.10. Die Durchführung der Maßnahme findet vorbehaltlich der Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit statt.
2.11. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erklärt, über die Inhalte der Bildungsmaßnahme, das Bildungsziel und alle vertraglichen Gegenstandspunkte eingehend beraten worden zu sein.
2.12. Die Prüfung der Maßnahme erfolgt intern durch BOS112. Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich. Die Prüfungsergebnisse und ein Teilnahmezertifikat werden ausgestellt.
3. Gebühren / Kosten
3.1. Die Höhe der Lehrgangsgebühren ergeben sich aus den Vereinbarungen im Lehrgangsvertrag.
3.2. Tritt ein Dritter (z. B. die Agentur für Arbeit) in die Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers/in ganz oder teilweise ein oder tritt der/die Teilnehmer/in seine Ansprüche auf Zahlung der Gebühren an der Träger ab, so erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Dritten.
3.3. Der/die Teilnehmer/in haftet neben einem eventuellen Dritten für die Zahlung der Gebühren. Überweist die Agentur für Arbeit oder ein anderer Fördergeldgeber die Maßnahmengebühren an den Teilnehmer, so verpflichtet er/sie sich, die jeweilige Rate innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Trägers unter Angabe der Kursbezeichnung einzuzahlen. Bei Verzögerung sind bankübliche Zinsen fällig.
3.4. Die Zahlungsweise muss entsprechend den Zahlungen der Agentur für Arbeit erfolgen, längstens bis Kursende.
3.5. Sofern die / der Dritte nicht z.B. durch einen Bildungsgutschein die Gebührenübernimmt, ist dem Teilnehmer auferlegt, sich um Ersatz zu kümmern.
3.6. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten folgende Regelungen:
– Ersatzkleidung und die komplette Schutzausrüstung müssen vom Teilnehmer gestellt und mitgebracht werden (ohne Atemschutz). Kostenpflichtige Mietvereinbarungen über die Ausrüstung sind im Vorfeld und im Einzelfall zu treffen.
– Kosten, wie Lehrgangskosten, Arbeitsmittel, Skripte und Literatur sind in den Gesamtkosten, u.a. wie zugelassen, enthalten.
– Die Prüfungskosten sind nicht enthalten und werden direkt durch die IHK dem Anmeldenden in Rechnung gestellt.
– An-/Abreise ist durch den Teilnehmer auf eigene Kosten und Gefahr zu arrangieren.
– Die Teilnehmer CD vom Verlag können, auf Wunsch des Teilnehmers, bei BOS112 käuflich erworben werden.
4. Rücktritt, Kündigung
4.1. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, den Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Dem/der Teilnehmer/in entstehen keine Kosten. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine Kündigung ist möglich bei:
• Arbeitsaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
• Längerfristiger Krankheit
• Schwerwiegende soziale und familiäre Gründen
4.2. Im Falle einer Kündigung werden die Lehrgangsgebühren anteilmäßig bis zum Wirksamwerden der Kündigung gegenüber des Trägers berechnet. Dem/der Teilnehmer/in entstehen keine Kosten.
4.3. Der Träger kann zu jeder Zeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, kündigen.
4.4. Der Teilnehmer erhält ein kostenfreies Rücktrittsrecht bei:
• Nicht-Antritt der Maßnahme (nur für Teilnehmer über die BA)
• Nicht-Förderung der Bundesagentur für Arbeit
• Bei Arbeitsaufnahme, vor- oder während der Teilnahme an der Maßnahme / Beruflichem Training der BA.
4.5. Der Träger behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl den Kurs abzusagen.
5. Pflichten der Teilnehmer
5.1. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme am Lehrgang.
5.2. Die Hausordnung und die Unfallverhütungsvorschriften sind zu befolgen.
5.3. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei Krankheit den Träger umgehend zu informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist an den zuständigen Fördergeldgeber zu senden. Eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält der Träger innerhalb von 3 Kalendertagen.
5.4. Für unentschuldigt versäumte Stunden und Tage ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
5.5. Technische Geräte und die EDV-Anlagen sind nur nach Anweisung der Dozenten sorgsam zu bedienen. Die Software ist nicht zu kopieren, aus den Räumen des Trägers zu entfernen und/oder für kommerzielle oder private Zwecke zu nutzen. Arbeitsdisketten/CD-ROM verbleiben bis zum letzten Lehrgangstag bei dem Träger.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Der Träger haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Versicherung
7.1. Es besteht für alle Kursteilnehmer/-innen eine Unfallversicherung bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft.
8. Allgemeines
8.1. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, unwirksame Regelungen sind durch sinngemäße wirksame zu ersetzen.
8.2. Die Speicherung der Daten bei BOS112 wird ausschließlich für Zwecke der Ausbildung und Abrechnung zugestimmt, s. Datenschutzerklärung.
8.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9. Bedingungen zur Übernahme einer sanitätsdienstlichen Betreuung
9.1. Frist: Die Anforderung für die Sanitätsbetreuung sollte mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Firma BOS112 eingehen. Für die rechtliche Wirksamkeit muss diese Einsatzanforderung der BOS112 Risc-Management GmbH im Original unterschrieben vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und von der BOS112 schriftlich bestätigt werden.
9.2. Bemessung: Für die Bemessung des Sanitätsdienstes (Personalstärke, Rettungsmittel, etc.) wird von BOS112 anhand der Angaben des Veranstalters und der Auflagen der Genehmigungsbehörde das Gefährdungspotenzial der Veranstaltung analysiert und der Sanitätseinsatz entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse nach bestem Wissen geplant und durchgeführt. Die Firma BOS112 übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung dafür, dass die Bemessung des Sanitätsdienstes tatsächlich für alle Fälle ausreichend ist. Sollte sich eine Veränderung des Gefährdungspotenzials ergeben oder sollten besondere Vorkommnisse während der Veranstaltung eine Verstärkung des Sanitätsdienstes erforderlich machen, so werden durch den Einsatzleiter der Firma BOS112 weitere Kräfte nachgefordert. Der Veranstalter wird durch den Einsatzleiter darüber informiert und hat uneingeschränkt die entstehenden Kosten zu tragen. Der Veranstalter ist verpflichtet die Auflagen wenn vorhanden an die die Firma BOS112 weiterzuleiten.
9.3. Haftung: Haftungsansprüche seitens des Veranstalters und Dritter gegen uns sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Personals ursächlich waren.
9.4. Aufgaben: Es erfolgt unsererseits lediglich die Bereitstellung von qualifiziertem Personal, Material und Gerät. Ein Mietverhältnis zwischen Veranstalter und BOS112 besteht nicht. Unsere Mitarbeiter übernehmen ausschließlich die sanitätsdienstliche Betreuung der Veranstaltung und damit in direktem Zusammenhang stehende Aufgaben. Ordnungsdienstliche Arbeiten oder ähnliche Arbeiten sind nicht Bestandteil der Sanitätsbetreuung.
9.5. Verpflegung der vom Veranstalter angeforderten Personen: Die Verpflegung erfolgt in angemessener Weise durch den Veranstalter oder, wenn dies nicht möglich ist, in Eigenregie unserer Mitarbeiter auf Kosten des Veranstalters. Eventuelle Verpflegungskosten sind im Angebot nicht inbegriffen und werden gegebenenfalls zusätzlich berechnet.
9.6. Abrechnungsmodalitäten: Die Firma BOS112 vereinbart im Voraus mit dem Veranstalter einen Betrag. Erforderliches Material wird nach dem Einsatz zusätzlich berechnet.
9.7. Stornoregelung: Bei Stornierung des Einsatzauftrages aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, ist der Firma BOS112, die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Stornokostenstaffelung bei kurzfristiger Stornierung: 1 Woche vor Veranstaltung 75% der Kosten, 2 Wochen vor Veranstaltung 50% der Kosten. Die Firma BOS112 kann die Übernahme der Sanitätsbetreuung ohne Angabe von Gründen ablehnen, sofern die Anfrage oder Bestellung noch nicht bestätigt ist.
9.8. Praktikanten: Wir behalten uns vor, zusätzlich zum angeforderten Personal Praktikanten zu Einsätzen mitzubringen. Kosten für die Verpflegung werden natürlich von der Firma BOS112 selbst übernommen.
10. Veröffentlichung von Daten und Bildern
Die Veröffentlichung von Informationen, Daten und Bilder in soziale Medien, die in Verbindung mit Aufträge der Firma BOS112 oder einem Subunternehmer stehen, sind im eigenen Namen untersagt und werden mit einer Vertragsstrafe von 5000€ geahndet.
11. Nachunternehmer
Qualitätssicherung / stattliche Arbeitsvorschriften / Rechnungen
11.1. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, der BOS112 Risc Management GmbH die Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen gegenüber den Trägern der Sozialversicherung, dem Finanzamt und der für den Nachunternehmer zuständige Berufsgenossenschaft unaufgefordert durch Vorlage aktueller Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachzuweisen.
Mindestanforderung der notwendigen Unterlagen:
– Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
– Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
– Nachweis der Minijobzentrale (Bundesknappschaft)
– Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
11.2. Alle Rechnungen mit den vollständigen Abrechnungsunterlagen und die notwendigen ergänzenden Unterlagen sind fristgereicht vor dem Zahlungsziel einzureichen. Die Zahlungen können erst erfolgen, wenn die Abrechnungsunterlagen vollständig sind und die auch die Unterlagen s. 11.1 vorliegen.
Gerichtsstand ist 06406 Bernburg a.d.S.
Stand: 06/2019